Der Weg zum Mitglied im
Caravaning Gutachter Fachverband e.V.

Was qualifiziert unsere anerkannten Mitglieder?

Mitgliedschaft im Caravaning Gutachter Fachverband e.V. (CGF e.V.)

Für eine Verbandsmitgliedschaft im Caravaning Gutachter Fachverband e.V. (CGF e.V.) setzen wir kompetente Erfahrungen im Bereich Sachverständigentätigkeit und Gutachtenerstellung voraus. Einen Nachweis der bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen sowie einer Teilnahmebescheinigung Caravaning Technik für Sachverständige und Caravaning Schadenkalkulation oder Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung sind weitere Grundvoraussetzungen.
Der nächste Schritt: das Anerkannte Mitglied im CGF e.V. Dieser hat zusätzlich zu den Speziallehrgängen Caravan Technik, Schadenkalkulation Sondergutachten Caravaning und den Sachkundelehrgang G607 erfolgreich die Fortbildungen Lack und Reparatur für Caravan und Reisemobil, Kleben und Dichten und das Fachseminar Feuchtigkeit im Wohnfahrzeug absolviert.

Anerkannte Caravaning Sachverständige des CGF e.V. haben neben der Fortbildung zum Caravaning Sachverständigen zusätzlich mindestens folgende Fortbildungen erworben und durch eine bestandene Abschlussprüfung nachgewiesen.: Lack- & Reparatur. Feuchtigkeit und Kleben & Dichten für Wohnfahrzeuge, Caravan Technik, Schadenkalkulation Caravaning und Feuchtigkeit Caravaning. Die praktischen Kenntnisse sind durch jährliche Einreichung von drei selbst erstellten Sachverständigenleistungen im Bereich Caravaning nachzuweisen. Jährliche Fortbildung und Qualitätsnachweise sind für alle Mitglieder Pflicht.

Die Anerkennung kann auch für Anerkannter Sachverständiger für Mobilheim und Anerkannter Sachverständiger für Fahrwerkstechnik erweitert werden.

  • Drei Gutachten nicht älter als 24 Monate aus dem Bereich Kfz oder Caravaning einreichen
  • Positive Überprüfung der Gutachten durch den Prüfungsausschuss des CGF e.V.
  • Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen der CGF-Akademie
  • oder Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen und Teilnahmebescheinigung Caravaning Technik für Sachverständige und Caravaning Schadenkalkulation oder Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung
  • Bestehende Haftpflichtversicherung
  • Eine beruflich abgeschlossene Mindestqualifikation, z.B. Meister im Berufsbild Kfz- Technik, Mechatronik, Karosseriebau, Fahrzeugbau, staatlich geprüfter Techniker oder mit der entsprechenden Fachrichtung Dipl.-Ing., Bachelor, oder Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC für Schäden und Bewertungen – IfS, ZAK, bzw. öffentlich bestellt und vereidigt im Bereich Kraftfahrzeuge / Caravaning oder andere Qualifikationen.
  • Vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Beitrittserklärung

Mit einer Weiterbildung zum geprüften Caravaning Sachverständigen
Die Weiterbildung ist in 4 Basic Seminaren unterteilt. Mit einem hohen Praxis Anteil und Anschließender Prüfung:
Grundlagen Caravaning Basic 1 (1Tag 8 UE)
Caravan Technik (2 Tage 16 UE)
Instandsetzung und Gutachtenerstellung (2 Tage 16 UE)
Schadenkalkulation Caravaning (2 Tag 12 UE)
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Qualifikation als Kfz-Sachverständiger.

Ja, Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen der CGF-Akademie
oder Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen und Teilnahmebescheinigung Caravaning Technik für
Sachverständige und Caravaning Schadenkalkulation oder Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung

Ja, der CGF e.V. verfügt über Sachverständiger für Mobilheim und Sachverständiger für Fahrwerkstechnik. Spezialisten für Elektro im Freizeitfahrzeuge, Spezialisten für Selbstausgebaute und Expeditionsfahrzeuge. Spezialisten für Liner.

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen: eine zwischen Prüfung über Caravaning- Technik, eine Abschlussprüfung nach allen vier Basic Fortbildungen und Erstellung eines Caravaning Gutachten nach Vorgabe.

Wenn ich die Mindestanforderungen besitze durch eine Beitrittserklärung

Sie haben Schäden oder Gewährleistungsmängel an Ihrem Freizeitfahrzeug und benötigen Hilfe zur fachgerechten und unabhängigen Dokumentation im Rahmen der “Sachmangelhaftung”. Auch zum Thema Hilfe und Begleitung beim Kauf eines Fahrzeuges sind wir der richtige Ansprechpartner.

Ja, um ein ordentliches Mitglied im CGF e.V. zu werden setzen wir kompetente Erfahrung im Bereich Sachverständigentätigkeit und Gutachtenerstellung für eine Verbandsmitgliedschaft voraus.

Die Mitgliedschaft im CGF e.V. ist grundsätzlich und ausnahmslos personenbezogen.

Caravan- und Reisemobilsachverständige und Gutachtermüssen nachfolgende jährliche Nachweise erbringen:

  • Die Teilnahme an mindestens zwei Fortbildungstagen mit insgesamt mindestens 16 UE im Bereich Caravaning
  • Die Teilnahme an mindestens einem Fortbildungstag mit insgesamt mindestens 8 UE im Sachverständigenwesen allgemein
  • die Einreichung von zwei Sachverständigenleistungen aus dem Bereich Caravaning pro Kalenderjahr nach den Qualitätsstandards der Überprüfungsordnung des Verbandes.

Ja, Fördermitglieder können sein: Zulieferer und Hersteller der Branche und verwandter Branchen. Caravaning-Vermieter, Teile-Zulieferer und Ausrüster für den Caravaning-Handel, sowie Dienstleister, Caravaning Händler und Werkstätten, Verbände und Rechtsanwälte. Sachverständige können kein Fördermitglied sein.

Nicole Meixner Geschäftsführerin

Werden Sie Teil unseres Netzwerks – als Mitglied im CGF

Interessiert?
Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und beantworten Ihre Fragen zur Mitgliedschaft persönlich.

Nicole Meixner

Geschäftsführerin

  • 06032 9286254

  • info@cgf-ev.de