Der Weg zum Mitglied im
Caravaning Gutachter Fachverband e.V.

Was qualifiziert unsere anerkannten Mitglieder?

Mitgliedschaft im Caravaning Gutachter Fachverband e.V. (CGF e.V.)

Für eine Verbandsmitgliedschaft im Caravaning Gutachter Fachverband e.V. (CGF e.V.) setzen wir kompetente Erfahrungen im Bereich Sachverständigentätigkeit und Gutachtenerstellung voraus. Einen Nachweis der bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen sowie einer Teilnahmebescheinigung Caravaning Technik für Sachverständige und Caravaning Schadenkalkulation oder Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung sind weitere Grundvoraussetzungen.
Der nächste Schritt: das Anerkannte Mitglied im CGF e.V. Dieser hat zusätzlich zu den Speziallehrgängen Caravan Technik, Schadenkalkulation Sondergutachten Caravaning und den Sachkundelehrgang G607 erfolgreich die Fortbildungen Lack und Reparatur für Caravan und Reisemobil, Kleben und Dichten und das Fachseminar Feuchtigkeit im Wohnfahrzeug absolviert.

Anerkannte Caravaning Sachverständige des CGF e.V. haben neben der Fortbildung zum Caravaning Sachverständigen zusätzlich mindestens folgende Fortbildungen erworben und durch eine bestandene Abschlussprüfung nachgewiesen.: Lack- & Reparatur. Feuchtigkeit und Kleben & Dichten für Wohnfahrzeuge, Caravan Technik, Schadenkalkulation Caravaning und Feuchtigkeit Caravaning. Die praktischen Kenntnisse sind durch jährliche Einreichung von drei selbst erstellten Sachverständigenleistungen im Bereich Caravaning nachzuweisen. Jährliche Fortbildung und Qualitätsnachweise sind für alle Mitglieder Pflicht.

Die Anerkennung kann auch für Anerkannter Sachverständiger für Mobilheim und Anerkannter Sachverständiger für Fahrwerkstechnik erweitert werden.

  • Drei Gutachten nicht älter als 24 Monate aus dem Bereich Kfz oder Caravaning einreichen
  • Positive Überprüfung der Gutachten durch den Prüfungsausschuss des CGF e.V.
  • Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen der CGF-Akademie
  • oder Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen und Teilnahmebescheinigung Caravaning Technik für Sachverständige und Caravaning Schadenkalkulation oder Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung
  • Bestehende Haftpflichtversicherung
  • Eine beruflich abgeschlossene Mindestqualifikation, z.B. Meister im Berufsbild Kfz- Technik, Mechatronik, Karosseriebau, Fahrzeugbau, staatlich geprüfter Techniker oder mit der entsprechenden Fachrichtung Dipl.-Ing., Bachelor, oder Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC für Schäden und Bewertungen – IfS, ZAK, bzw. öffentlich bestellt und vereidigt im Bereich Kraftfahrzeuge / Caravaning oder andere Qualifikationen.
  • Vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Beitrittserklärung

Mit einer Weiterbildung zum geprüften Caravaning Sachverständigen
Die Weiterbildung ist in 4 Basic Seminaren unterteilt. Mit einem hohen Praxis Anteil und Anschließender Prüfung:
Grundlagen Caravaning Basic 1 (1Tag 8 UE)
Caravan Technik (2 Tage 16 UE)
Instandsetzung und Gutachtenerstellung (2 Tage 16 UE)
Schadenkalkulation Caravaning (2 Tag 12 UE)
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Qualifikation als Kfz-Sachverständiger.

Ja, Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen der CGF-Akademie
oder Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning Sachverständigen und Teilnahmebescheinigung Caravaning Technik für
Sachverständige und Caravaning Schadenkalkulation oder Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung

Ja, der CGF e.V. verfügt über Sachverständiger für Mobilheim und Sachverständiger für Fahrwerkstechnik. Spezialisten für Elektro im Freizeitfahrzeuge, Spezialisten für Selbstausgebaute und Expeditionsfahrzeuge. Spezialisten für Liner.

Ja, die theoretischen Kenntnisse müssen durch eine bestandene Abschlussprüfung nachgewiesen werden. Diese Prüfung erfolgt nach Absolvierung der erforderlichen Fortbildungsmodule.

Die Mitgliedschaft erfolgt in zwei Stufen:

Die ersten zwei Jahre gelten als Probephase zum gegenseitigen Kennenlernen. In dieser Zeit gelten beidseitig verkürzte Kündigungsrechte.

Voraussetzungen:
Drei Gutachten (nicht älter als 24 Monate) aus dem Bereich Kfz oder Caravaning
Positive Überprüfung der Gutachten durch den Prüfungsausschuss
Nachweis einer bestandenen Prüfung zum Caravaning-Sachverständigen (CGF-Akademie oder entsprechende Qualifizierung)
Bestehende Haftpflichtversicherung

Beruflich abgeschlossene Mindestqualifikation (z.B. Kfz-Meister, Techniker, Ingenieur, Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC oder öffentliche Bestellung)
Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung

Nach erfolgreicher Probephase können Sie Vollmitglied werden.

Zusätzliche Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des G607-Sachkundelehrgangs (Flüssiggas)
Erfolgreiche Jahresüberprüfung der einzureichenden Gutachten.

Ja, die Fortbildungen und Trainings der CGF Akademie stehen grundsätzlich auch Nicht-Mitgliedern offen. Wir setzen auf praxisnahen Wissenstransfer für alle Caravan-Sachverständigen, die ihre Qualifikation erweitern möchten.

Ja, um ein ordentliches Mitglied im CGF e.V. zu werden setzen wir kompetente Erfahrung im Bereich Sachverständigentätigkeit und Gutachtenerstellung für eine Verbandsmitgliedschaft voraus.

Nein, die Mitgliedschaft im Caravaning Gutachter Fachverband e.V. ist personengebunden. Es können ausschließlich natürliche Personen Mitglied werden, nicht Unternehmen oder Sachverständigenbüros.

Als Caravan- und Reisemobilsachverständiger müssen Sie jährlich folgende Nachweise erbringen:

Fortbildungen:
Mindestens zwei Fortbildungstage mit insgesamt mindestens 16 Unterrichtseinheiten im Bereich Caravaning
Mindestens ein Fortbildungstag mit insgesamt mindestens 8 Unterrichtseinheiten im Sachverständigenwesen allgemein

Gutachten:
Einreichung von zwei Sachverständigenleistungen aus dem Bereich Caravaning pro Kalenderjahr.

Ja, Fördermitglieder können sein: Zulieferer und Hersteller der Branche und verwandter Branchen. Caravaning-Vermieter, Teile-Zulieferer und Ausrüster für den Caravaning-Handel, sowie Dienstleister, Caravaning Händler und Werkstätten, Verbände und Rechtsanwälte. Sachverständige können kein Fördermitglied sein.

Alles Wichtige auf einen Blick.

Entdecken Sie unsere aktuellen Lehrgänge, Weiterbildungen und die Caravaning Schadenstage. Alle wichtigen Informationen kompakt als PDF zum Herunterladen.

Starke Gemeinschaft. Klare Standards.

Starke Gemeinschaft. Klare Standards.

CARAVANING SCHADENSTAGE
Nicole Meixner Geschäftsführerin

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Interessiert?
Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und beantworten Ihre Fragen zur Mitgliedschaft persönlich.

Nicole Meixner

Geschäftsführerin

  • 06032 9286254

  • info@cgf-ev.de