Ihre Spezialisten für Caravaning und das mobile Wohnen
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Wer wir sind & was wir tun

Experten für Wert‑ & Schadengutachten im Caravaning! Jetzt Kontakt aufnehmen! Wir sind gerne für Sie da!

Leistungsspektrum unserer Mitglieder

Unsere Mitglieder bieten ein umfassendes Leistungsspektrum – von Gutachten und Gebrauchtwagenchecks bis hin zu Gasprüfungen, Feuchtigkeitsmessungen und Wärmebild-Diagnosen. Profitieren Sie von Expertenwissen für Kaufbegleitung, Schadenabwicklung und individuelle Selbstausbauten!

Sie haben einen Schaden an Ihrem Caravan, bzw. Wohnwagen & Wohnmobil und benötigen Hilfe? Gerne sind wir im Schadenfall für Sie der richtige Ansprechpartner und erstellen für Sie ein entsprechendes Schadengutachten durch einen unserer Sachverständigen vor Ort.

Gasprüfung nach DVGW G 607

Feuchtigkeitsmessung 

Die Feuchtigkeitsmessung ist ein diagnostischer Test, der zeigt, ob und wie viel Feuchtigkeit bereits in die Fahrzeugstruktur eingedrungen ist. Dafür kommen kapazitive Messgeräte sowie Thermografie-Kameras zum Einsatz, um Feuchtebereiche und mögliche Schadstellen sichtbar zu machen. Ziel ist es, den Umfang bereits entstandener Schäden zu bewerten – etwa in Wänden, Bodenaufbau oder Dämmung. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Trocknung, Reparatur und Werterhalt – kurz: Feuchtigkeit messen statt nur vermuten.

  • Sichtprüfung — Aufquellungen, Verfärbungen, weiche Stellen
  • Geruchscheck — muffiger Geruch als Hinweis auf Feuchte/Schimmel
  • Kapazitive Messung — Messung von Feuchteindikationen in Bauteilen
  • Thermografische Prüfung — Auffälligkeiten durch Temperaturmuster erkennen
  • Schadensbewertung — Einordnung von Ausmaß, Dringlichkeit und nächsten Schritten
Benötigen Sie ein Wertgutachten für Ihren Wohnwagen oder Wohnmobil? Gerne helfen wir Ihnen zu diesem Thema und erstellen Ihnen ein individuelles Wertgutachten für Ihre Freizeitfahrzeuge.

Sie haben Schäden oder Gewährleistungsmängel an Ihrem Freizeitfahrzeug und benötigen Hilfe zur fachgerechten und unabhängigen Dokumentation im Rahmen der “Sachmangelhaftung”. Auch zum Thema Hilfe und Begleitung beim Kauf eines Fahrzeuges sind wir der richtige Ansprechpartner.

Der richtige Wert für jeden Anlass

Die Wertermittlung eines Fahrzeugs ist keine Einheitsgröße – je nach Anlass und rechtlichem Kontext kommen unterschiedliche Wertbegriffe zur Anwendung. Ob Marktwert für die Versicherungseinstufung, Wiederbeschaffungswert für die Schadensabwicklung, Wiederherstellungswert nach aufwendiger Restauration, Zeitwert bei schneller Veräußerung oder Restwert nach einem Schadenereignis: Welcher Wert im konkreten Fall relevant ist, ermittelt der Sachverständige auf Grundlage der jeweiligen Fragestellung und der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Marktwert – Aktueller Wert am Spezialmarkt, Grundlage für Versicherungseinstufungen
Wiederbeschaffungswert – Basis für Haftpflicht- und Kaskoschadenabwicklung nach § 249 BGB
Wiederherstellungswert – Summe aller Investitionen in Restauration und Aufbau
Zeitwert – Schnell realisierbarer Veräußerungserlös (Händlereinkaufswert)
Restwert – Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand
Marktwert

Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeuges am Spezialmarkt für Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Diese werden in der Regel nach dem Marktwert versichert.
Praktisch wird der Begriff Marktwert beim Verkauf „Privat an Privat“ angewendet und liegt erfahrungsgemäß zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Händlereinkaufspreis ohne Mehrwertsteuer und Handelsspanne.
Der Marktwert ist für die Beurteilung schadenersatzrechtlicher Fragen nicht heranzuziehen (BewG §9), Er dient in der Regel für die Einstufung der Versicherung und dementsprechend der Versicherungsprämien.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflicht- und oder Kaskoschadens.
Er beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug in vergleichbaren Zustand mit ähnlicher Ausstattung kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. § 249 BGB).
Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel beim seriösen Händler. Der Wiederbeschaffungswert enthält, somit steht die gültige (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne.  Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert bezeichnet den Betrag, der aufgewendet werden muss, um das gegenständliche Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.  Dieser Wert umfasst die Kosten für Reparaturen, Ersatzteile und eventuell notwendige Arbeitsleistungen, um das Fahrzeug wieder fahrbereit und in einem vergleichbaren Zustand herzustellen, unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt.
Die Differenz zum Markt- und Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert kann daher erhebliche sein.
Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert bzw. Auf- und Umgebaut wurde.

Zeitwert

Der Zeitwert spiegelt den Wert eines Fahrzeuges wider, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Bei der Bewertung des Zeitwertes geht es darum, den Wert zu ermitteln, der für das Fahrzeug schnell realisiert werden kann. Dies ist in der Regel nur bei einer Veräußerung an den Handel der Fall. Der hierbei erzielbare Veräußerungserlös ist der Händereinkaufwert.

Restwert

Unter dem Begriff Restwert wird der Wert verstanden, den ein Fahrzeug in beschädigtem (verunfallten) Zustand darstellt und ein Ankäufer (Restwertaufkäufer) bereit ist dafür zu bezahlen. Er bezeichnet den materiellen Wert, den ein unrepariertes Fahrzeug nach einem Schadenereignis noch hat und beziffert entweder den reinen Materialwert des Fahrzeuges oder dessen Bauteile, die noch weiter verwertet werden können.

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